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Rechtsrisiko Coronahilfe?

Im Folgenden Interview beantwortet Rechtsanwalt Andersen einige zentrale Fragen:

Wann ist es sinnvoll und rechtmäßig, Staatshilfen zu beantragen?

Das Unternehmen darf nicht schon vor der Coronakrise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Es muss plausibel darstellen, dass es bis zuletzt wirtschaftlich gesund war und im Wesentlichen durch kurzfristige Umsatzeinbußen in den letzten Wochen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten ist. Sollte es das später in möglichen Prüfungen nicht nachweisen können, werden die Hilfen möglicherweise mit Zinsen zurückgefordert. Das kann bei größeren Summen sehr teuer werden.

Welche strafrechtlichen Aspekte sind zu beachten?

Wer falsche Zahlen bei der Antragstellung zu Grunde legt, kann sich des Kredit- bzw. des Subventionsbetrugs schuldig machen. Gleiches gilt, wenn keine ausreichend plausible Fortführungs- und Liquiditätsprognose erstellt wird oder diese mit Prognosegrundlagen erstellt wird, die nicht den rechtlichen Vorgaben standhält. Bei allem Verständnis für die vorhandene Angst vieler Unternehmer in der aktuellen Lage. Prüfen sie diese Risiken genau!

Wie können Unternehmer einschätzen, ob sie sich rechtlich auf dünnem Eis bewegen?

Eine genaue Einschätzung kann immer nur im Einzelfall erfolgen. Aus der Praxis kann ich sagen, dass es immer Sinn macht, sich eine unabhängige Meinung einzuholen und Hilfe bei der eben genannten Dokumentation der wirtschaftlichen Grundlagen einzuholen. Auch sollten Unternehmen zuerst prüfen, ob sie alle anderen Wege ausgeschöpft haben, die Liquidität kurzfristig aufrechtzuerhalten. Wie gesagt können Hilfen zurückgefordert werden, sollten diese zu leichtfertig bzw. unrechtmäßig in Anspruch genommen worden sein.

Wie sieht es in der aktuellen Lage mit dem Insolvenzrecht aus? Gibt es Ausnahmen?

Die Verunsicherung ist aktuell natürlich groß. Um das Positive gleich vorwegzusagen: Die Pflicht zur Stellung eines Eigenantrages innerhalb von drei Wochen ab Insolvenzlage ist derzeit aufgehoben. Allerdings: Aufgehoben ist in diesem Fall u.U. nur aufgeschoben. Und dann stellt sich nach Ablauf der Aufhebung die Frage, wie dann mit verschiedenen Fällen umgegangen wird, die nicht „eindeutig“ waren. Auch hier kommt insofern wieder den oben diskutierten Punkten enorme Bedeutung zu.

Artikel zum Thema

  • Markt & Mittelstand vom 15.05.2020
    Vorsicht vor Haftung bei KfW-Hilfskrediten, sagt der Rechtsanwalt Niels Andersen im Interview.
  • Business Insider vom 14.05.2020
    Tausende Strafverfahren voraus: Was unbedingt zu tun ist, damit Corona-Hilfen nicht in die Pleite oder ins Gefängnis führen.
  • unternehmer.de vom 30.04.2020
    Der Staat stellt inzwischen Corona-Hilfsprogramme zur Verfügung, allerdings können diese mit rechtlichen Risiken verbunden sein.
  • WirtschaftsWoche vom 08.04.2020
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