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Staatshilfen

Was gibt es? Wo gibt es Geld? Kredit oder Zuschuss? Wo beantrage ich das? Kurzarbeitergeld?

Die Bundesregierung und diverse Landesregierungen bringen beinahe im Tagesrhythmus neue Hilfsprogramme auf den Weg, um die Wirtschaft vor dem Kollaps zu sichern und vor allem den KMU in der ersten Phase der Coronakrise zu helfen.

Hier geben wir Ihnen einen ersten Kurz-Überblick über vorhandene, beschlossene und nach vorliegenden Informationen geplante Hilfsmaßnahmen für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler.

Eine trennscharfe Abgrenzung zwischen den einzelnen hier für die Übersichtlichkeit getrennten Aspekten (v.a. Staatshilfen und Finanzierungslösungen) fällt schwer, diverse Punkte greifen ineinander. Daher führen wir derlei Gesichtspunkte dort auf, wo wir den thematischen Schwerpunkt sehen.

Dieser Schutzschild enthält folgende Maßnahmen:

  1. Kurzarbeitergeld: Das Kurzarbeitergeld wurde zeitlich befristet flexibler gestaltet. Unternehmen können es unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.
  2. Liquiditätsausstattung 1: Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck wird die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.
  3. Liquiditätsausstattung 2: Die Liquidität von Unternehmen wird zudem durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu werden bestehende Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite.
  4. Europa-Ebene: Auf europäischer Ebene wird sich die Bundesregierung für ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen einsetzen. Die Bundesregierung begrüßt unter anderem die Idee der Europäischen Kommission für eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro.

Weitere Informationen ebenso wie diese Mitteilung finden Sie auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums:
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Einzelne der erwähnten Maßnahmen greifen wir gezielt auf.

Der Bund will ein Hilfspaket mit 40 Milliarden Euro für Klein- und Kleinstunternehmer aufsetzen. 10 Mrd. davon sollen in Form von nicht rückzahlpflichtigen Zuschüssen für in Not geratene Solo-Selbstständige sein. Die weiteren 30 Mrd. Euro sollen nach bislang vorliegenden Informationen als Darlehen vergeben werden. Alle Anträge sollen zunächst bewilligt werden, eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich, so dass dann ggf. doch Rückzahlungspflichten entstehen können.

Wenn nicht mehr genügend Arbeit/Aufträge vorhanden ist/sind, um die Mitarbeiter arbeitsvertragsgemäß zu beschäftigen, soll Kurzarbeitergeld gewährt werden. Zuständig ist die Agentur für Arbeit.

Die Maßnahme ist zunächst zeitlich beschränkt. Sie kommt Unternehmen wie Mitarbeitern gleichermaßen zu Gute: Die Arbeitsplätze der Arbeitnehmer werden gesichert und das Unternehmen muss vorübergehend weniger oder keine Gehaltszahlungen leisten.

Das Kurzarbeitergeld wird aus Sicht des Mitarbeiters nach dem Netto-Entgeltausfall bemessen. Die Beschäftigten erhalten grundsätzlich 60% der Nettoentgeltdifferenz. Lebt ein Kind im Haushalt sind es 67%.

Im Rahmen der Corona-Krise reichen 10% der Beschäftigten aus, die von einer Kürzung des Bruttogehalts um mind. 10% betroffen sein müssen, um die Unterstützung zu bekommen.

Eine der Voraussetzungen für die Gewährung ist dabei, dass es sich um eine vorübergehende und nicht vermeidbare Maßnahme handelt. Dies bedeutet letztlich, dass alle anderen Möglichkeiten wie Urlaub, Überstundenabbau und Home-Office bereits ausgeschöpft sein müssen.

Mehr Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Website der Arbeitsagentur. Dort kann auch der Antrag online gestellt werden:
www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

Wer sich aufgrund des Verdachts oder der Erkrankung an Corona auf Anrdnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne befindet, hat gemäß § 56 IfSG einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Die entsprechenden Anträge können Sie auf der Homepage der jeweiligen Länder abrufen.

Soforthilfe für Selbstständige und Freiberufler

Bedürftige Unternehmen und Freiberufler sollen vom Land eine unbürokratische Soforthilfe in Höhe von 5.000,00 bis 30.000,00 Euro als Zuschuss erhalten. Diese Beträge müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe ist gestaffelt nach Mitarbeiterzahl:

  • Bis zu 5 Erwerbstätige: 5.000,00 Euro
  • Bis zu 10 Erwerbstätige: 7.500,00 Euro
  • Bis zu 50 Erwerbstätige: 15.000,00 Euro
  • Bis zu 250 Erwerbstätige: 30.000,00 Euro

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums:
www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen

Der Entwurf der Behörden sieht u.a. schnelle und unbürokratische Hilfe in Form von Zuschüssen für Unternehmen, insbesondere für KMU, für Freiberufler, für private Betreiber kultureller Einrichtungen sowie für den Sport vor. Diese Beträge müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe ist auch hier gestaffelt nach Mitarbeiterzahl:

  • Allein Selbständige: 2.500,00 Euro
  • Bis zu 10 Erwerbstätige: 5.000,00 Euro
  • Bis zu 50 Erwerbstätige: 10.000,00 Euro
  • Bis zu 250 Erwerbstätige: 25.000,00 Euro

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Hamburg-Seite:
ww.hamburg.de/coronavirus/13737132/2020-03-19-bwvi-eckpunkte-schutzschirm/

Außerdem gibt es in Hamburg Maßnahmen einzelner Behörden, IFB-Förderprogramme in Ergänzung der KfW-Programme, Bürgschaftshilfen sowie die Möglichkeit, die Mieten städtischer Immobilien zinslos stunden zu lassen.

500 Millionen Euro Soforthilfen für Unternehmen

Schleswig-Holstein will rund 500 Millionen Euro Soforthilfen für Unternehmen bereitstellen, deren Existenz von der Corona-Krise bedroht ist. Dieses Volumen ist in mehrere Teile aufgeteilt:

Rund 100 Mio. Euro als direkter Zuschuss nach Mitarbeiterzahl:

  • Allein Selbständige: 2.500,00 Euro
  • Bis zu 5 Erwerbstätige: 5.000,00 Euro
  • Bis zu 10 Erwerbstätige: 10.000,00 Euro

Mittelstandsfonds über rund 300 Mio. Euro (Kredite nach Kapitalbedarf gestaffelt):

  • zwischen 15.000,00 und 50.000,00 Euro (zwei Jahre tilgungsfrei, fünf Jahre zinsfrei)
  • zwischen 50.000,00 und 750.000,00 Euro (fünf Jahre tilgungsfrei, k.A. zu Zinsen)

Fonds über 50 Mio. Euro für Kultur, Bildung und Sport:

  • Noch nicht genauer ausgestaltet.

Weitere Informationen finden Sie hier:
www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/

Soforthilfe-Darlehen für Einzelunternehmen und Freiberufler

Darlehen für KMU, die mit unverschuldeten Umsatzrückgängen aufgrund der Corona-Krise konfrontiert sind. Darlehensmittel sollen in einer Höhe von bis zu 50.000,00 Euro (in begründeten Einzelfällen bis zu 100.000,00 Euro) gewährt werden. Diese Darlehen sollen in den ersten drei Jahren tilgungsfrei und zehn Jahre lang zinslos sein. Für diese Mittel soll keine Bewilligung der Hausbank notwendig sein.

Voraussetzungen für die Vergabe eines solchen Darlehens sind:

  • Jahresumsatz unter eine Million Euro
  • wirtschaftlich gesundes Geschäftsjahr 2019
  • Umsatzrückgang von mind. 20 % im laufenden Jahr
  • aufgrund der Corona-Krise

Weitere Informationen finden Sie hier:
www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235278

  • Im Fokus: Unternehmerhilfe

    Was ist aktuell für Unternehmer zu beachten?

    Die Politik verspricht: Es soll keine Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste geben. Ist dies einzuhalten? Was kann ich als Unternehmer für mein Geschäft, meine Mitarbeiter und auch mich selbst tun? Eine Kurzübersicht über mögliche Maßnahmen.

    Zum Video-Beitrag