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Was kann ich sonst tun, um die aktuelle Situation zu überstehen? Muss ich zur Vermeidung einer Insolvenzsituation bestimmte Maßnahmen unternehmen? Verträge kündigen? Zahlungen strecken?
An dieser Stelle zeigen wir Ihnen stichwortartig einige Aspekte auf, die für eine Sanierung bedacht werden können oder sollten:
Ein Beispiel ist die Insolvenz des Unternehmens in „Eigenverwaltung“ als Instrument zur Sanierung von Unternehmen. Einer der wichtigsten Aspekte in einer Krisensituation ist die Liquiditätssicherung, um das Unternehmen zu erhalten.
Neben den parallel unter „Sanierung“ ausgeführten Maßnahmen gibt es weitere Instrumente, um die Krise erfolgreich zu bewältigen. Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist ein bereits bestehendes Werkzeug, welches dem Unternehmen die Krisenbewältigung in Eigenverwaltung – und damit ohne Insolvenzverwalter, der das Insolvenzverfahren beherrscht - ermöglicht.
Bei dem Verfahren in „Eigenverwaltung“ wird das verantwortliche Organ (regelmäßig die Geschäftsführung) in die Lage versetzt, unter Aufsicht eines vom Gericht bestellten Sachwalters die Umsetzung eines Sanierungsplans in Eigenregie vorzunehmen. Der Unternehmer behält dabei die Kontrolle über sein Unternehmen und Teile der Zahlungsverpflichtungen (z.B. Nettolöhne, Steuern, Tilgungsraten für Kredite) werden zeitweilig ausgesetzt. Ziel ist es, die Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten des Unternehmers zu nutzen und liquide Mittel durch die Sanierung zu generieren. Dies schafft eine bessere Verhandlungsposition gegenüber den Gläubigern und etwaigen Kapitalgebern.
Im Rahmen einer solchen Planung können die weiteren staatlichen Hilfsmaßnahmen mit eingebunden werden.