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Finanzen und Finanzierungen sind der rote Faden durch unsere juristische Tätigkeit – in allen ihren Formen und rechtlichen Facetten. Insgesamt vertritt unsere Kanzlei gleichermaßen Anleger, Investoren und Initiatoren von Kapitalanlagen und Beteiligungen: Private und Institutionelle, aus Deutschland und dem Ausland.
Bei geschlossenen Fonds – etwa bei Schiffen oder Immobilien – aber auch bei allen anderen Anlageklassen helfen wir Anlegern sowie Emissionshäusern in allen kapitelmarktrechtlichen Fragen. Ein weiteres Spezialgebiet ist das Insolvenzrecht. Hier beraten wir Gläubiger und Gesellschafter insolventer Unternehmen und entwickeln Lösungen. Doch vorzugsweise werden wir auch präventiv tätig, sodass es gar nicht erst zu Streit und teuren Verlusten kommt: etwa beim Erbrecht, der präzisen Strukturierung von Gesellschaftsverträgen, oder bevor Geld angelegt wird, sei es als Beteiligung an einem Unternehmen oder als klassische Kapitalanlage.
Unser erfahrenes Team ist hochgradig spezialisiert und verfolgt stets eine ganzheitliche Herangehensweise. Je nach Fall können wir zudem weitere Experten aus unserem bewährten Netzwerk hinzuziehen. Besonders haben wir neben den rechtlichen auch die ökonomischen Aspekte im Blick und erarbeiten mit unseren Mandanten eine allumfassende und vor allem tragfähige Lösung, die wir bei Bedarf auf allen gerichtlichen Ebenen durchsetzen – oft gegenüber Finanzdienstleistern, wie Banken und Versicherungen. Der Gang vor Gericht ist dabei nur die letzte Option, idealerweise klären wir Ansprüche außergerichtlich.
Schiffsinvestments
Zehn Jahre, nachdem Hunderte Schiffsfonds in Schieflage geraten sind, leiden viele Anleger noch immer unter den finanziellen Folgen. Bis heute haben sich die Schifffahrtsbranche und deren Financiers nicht von diesem harten Schlag erholt. In der Hochphase bis 2008 wurden nach offiziellen Zahlen des vormaligen "Verbands geschlossene Fonds (VGF)" jährlich rund zehn Milliarden Euro Anlagekapital bei privaten Investoren als Anlagekapital für geschlossene Fonds eingeworben. Hiervon ist in den letzten Jahren dieser Hochphase der Großteil in Schiffsbeteiligungen geflossen. Bis heute haben Investoren dieser Schiffsbeteiligungen infolge der sich anschließenden Krise mehrere zig Milliarden Euro verloren.
Die Schiffsfonds sind ein Lehrbeispiel für eine geplatzte Blase, die von vielen Akteuren – vor allem den Banken – über Jahre aufgebläht wurde: Deutsche geschlossene Fonds finanzierten und bewirtschafteten 2008 bspw. rund ein Drittel der weltweiten Containerschiffsflotte. Das konnte nicht gut gehen, schließlich waren Schiffsfonds mit ihrer langen Laufzeit und starren Finanzierungskonstruktion bei bekannt hochvolatilen Marktbedingungen eine Fehlkonstruktion. Was tun wir?
Die rechtliche Aufarbeitung dieser milliardenschweren Fondspleiten ist eines unserer Spezialgebiete. Bis heute haben wir Tausende Investoren vertreten, und zwar außergerichtlich, aber auch vor allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten. Gemeinsam mit Ihnen sondieren wir, wie viel wir von Ihrem Geld zurückholen können.
Die Funktion der Banken bei diesen Fehlinvestments – und damit ein juristischer Ansatzpunkt für uns – ist besonders zu hinterfragen: Zum einen haben sie die Schiffe mit überaus hochvolumigen Krediten fremdfinanziert und so den Bau immer neuer Containerschiffe forciert, die gar nicht mehr benötigt wurden. Mit ihrem Vertrieb haben sie dann einen guten Teil der Schiffsfonds an die oft unerfahrenen Anleger gebracht. Schließlich wurden die Schiffe – über von der Bank geforderten Beschluss der Anleger oder zwangsweise über eine gesteuerte Insolvenz – oft auf eine neue "Hülle" als formale Eigentümerin übertragen. Die Anleger der Fonds verloren in solch einem Fall alles.
Immobilieninvestments
Geschlossene Immobilienfonds haben in den letzten rund zehn Jahren nicht so dermaßen flächendeckend und grundsätzlich Probleme verursacht wie die Schiffsfonds. Je nach Konstruktion, Marktumständen, Lage und Laufzeit haben sie ihre Berechtigung und funktionieren – bei allem unternehmerischen Risiko. Doch auch hier kommt es zu Pleiten und hohen Verlusten. Viele dieser Investments sind buchstäblich auf Sand gebaut, gepaart mit einseitig interessegeleiteter Beratung durch Banken. Kommt es zu Verlusten, liegen sie rasch im fünfstelligen Bereich. Oft ist damit gleich die Altersvorsorge für den einzelnen Privatanleger verloren.
Auch hier haben wir bislang Tausende von Anlegern erfolgreich vertreten, bei Bedarf und Möglichkeit außergerichtlich oder vor allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten:
Fonds- und Aktieninvestments
Ein weiterer Bereich, in dem wir unsere Mandanten vertreten, sind Aktieninvestments und solche in offene Investmentfonds. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Beratung von Investoren, vor allem auch bei Hauptversammlungen. Gegebenenfalls setzen wir Sonderprüfungen durch und prüfen den korrekten Ablauf aller vorgeschriebenen Formalien, Korrespondenzen und Versammlungen.
Andere alternative Investments
Auf dem Kapitalmarkt hat sich über die vergangenen Jahrzehnte eine Vielzahl von sogenannten alternativen Investments entwickelt: Dazu gehören unter anderem
Auf diese Anlageklassen – und die entsprechende Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten – haben wir uns ebenfalls spezialisiert beziehungsweise ziehen Experten aus unserem umfassenden Netzwerk hinzu.
Das Gesellschaftsrecht bildet die Basis von Unternehmen, privatrechtlichen Gemeinschaften und unternehmerischen Beteiligungen. Wir beraten und begleiten Gesellschafter wie Investoren in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen: Dazu gehören unter anderem die Erstellung und Konzeption einer Gesellschaftsstruktur und damit der Gesellschaftsvertrag, die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen nebst Beschlussfassungen sowie Erarbeitung von Sanierungskonzepten unter Nutzung gesellschaftsrechtlicher Möglichkeiten. Auch die Vertretung bei gesellschaftsinternen Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern bzw. Gesellschaftergruppen sind Bestandteil unseres Leistungsrahmens für Mandanten.
Unsere Kanzlei vertritt und berät Gläubiger und Gesellschafter insolventer Unternehmen - vor und während einer Insolvenz. Hierzu zählen auch und gerade geschlossene Fondsgesellschaften. Unser Team kümmert sich um die Erarbeitung von Handlungsoptionen, Sanierungskonzepten, Formen von debt-to-equity-swaps und die Prüfung angemeldeter Forderungen – bei Fonds etwa auch gegenüber der finanzierenden Bank.
Zunehmend entwickeln sich Kapital-Lebensversicherungen zu Problemfällen für die Versicherungsnehmer als Investoren. Unsere Experten prüfen, ob sich in solchen Fällen Optionen zum vorzeitigen Ausstieg wirtschaftlich sinnvoll durchsetzen lassen. Ein weiterer wichtiger Bereich im Versicherungsrecht ist der des Rechtsschutzes. Hier vertreten wir Mandanten gegenüber den Versicherungsunternehmen, prüfen die Eintrittspflichtigkeit bei Schadenfällen und wickeln solche komplett mit den Versicherungen für unsere Mandanten ab.
Das Erbrecht ist eines der Rechtsgebiete, bei dem sich Streit und Konflikte im Vorfeld deutlich minimieren lassen; und auch hier kommt wieder unsere Spezialisierung auf Finanzen voll zum Tragen. Denn wir kümmern uns nicht nur um die rein rechtlichen Aspekte, sondern beleuchten ganzheitlich auch alle anderen, besonders die ökonomischen Punkte: Wir legen den Grundstein für die finanzielle Vorsorge und Absicherung und strukturieren die Vermögensübertragung.
Daneben stehen wir selbstverständlich auch bei Erbauseinandersetzungen sowohl im außergerichtlichen wie gerichtlichen Streitfalle wie auch in der einvernehmlichen Aufteilung zur Verfügung. Gerade unsere weitreichenden Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der verschiedensten Formen von Kapitalanlagen sind hierbei von höchstem Nutzen für unsere Mandanten, da es bei Erbschaften oftmals um die Übertragung und Aufteilung solcher Werte geht.
Unternehmen durchlaufen viele, meist klassische Phasen – die jeweils durch spezifische Formen der Finanzierung geprägt sind. Unsere Spezialisten, die alle auch eine wirtschaftliche Expertise besitzen, erfassen die entsprechende Periode mit allen ihren Besonderheiten und beraten die Mandanten hierzu, selbstverständlich gerade auch in der Krisenphase.