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Der Fall:
Sie liegen bewusstlos im Krankenhaus.
Sie legen selbst fest, was die Ärzte machen dürfen und was nicht.
Der Fall:
Sie können keine eigenverantwortlichen Entscheidungen mehr treffen.
Sie bestimmen rechtswirksam eine Vertrauensperson, die Sie vertritt.
Der Fall:
Sie können sich nicht mehr um Ihre Kinder kümmern.
Sie legen selbst rechtswirksam fest, wer dies für Sie übernehmen soll.
Der Fall:
Sie wollen Streit unter Erben vermeiden und Ihren Nachlass regeln.
Ein Testament hat viele Aspekte zu beachten, damit es rechtswirksam aufgesetzt ist und nicht erst recht für rechtliche Auseinandersetzungen oder andere ungewollte Folgen sorgt.
Wer alle potenziellen Problembereiche des Lebens abdecken will, der benötigt zumeist eine Paketlösung, zumal die verschiedenen Regelungen ineinandergreifen. Dies decken wir mit unserem Vorsorgepaket für Sie ab. Dabei profitieren Sie einerseits von der Erfahrung und dem Wissen fachanwaltlicher Expertise im Erbrecht sowie in allen Facetten der Vermögensfürsorge durch langjährige Tätigkeit im Bereich des Kapitalmarkt-, Bank- und Gesellschaftsrechts.
Erben ebenso wie der Erblasser wollen den Erbstreit vermeiden. In aller Regel liegt es im Interesse eines jeden, dass der eigene Nachlass den eigenen Vorstellungen entsprechend bei der Erbschaft auf die Erben übergeht. Steuerliche Komponenten sind dabei vor allem bei größeren Vermögen und Unternehmensbeteiligungen ebenso wie etwaige Haftungsrisiken für die Erben dringend zu berücksichtigen. Gerade aus unternehmerischen Beteiligungen können unter verschiedenen Gesichtspunkten unangenehme und nicht erkannte Haftungsgefahren für die Erben drohen – Umstände, die bereits bei Abfassung des letzten Willens, des Testaments, berücksichtigt werden können und sollten. Nicht selten kommt es zu Streit im Zusammenhang mit nicht berücksichtigten Ansprüchen auf einen Pflichtteil eines Erben.
In manchen Konstellationen ist ein Erbvertrag die beste Lösung – oder es soll ein Testamentsverwalter eingesetzt werden. Bei der gerichtlichen Bestimmung eines Nachlassverwalters ist nicht immer die Umsetzung der nicht explizit niedergelegten Wünsche des Erblassers gesichert. Bei der gerichtlichen Erteilung des Erbscheins ist juristische Hilfe und Vorbereitung ebenso hilfreich oder nötig.
Sind Sie über einen längeren Zeitraum nicht in der Lage, Ihren Willen zu äußern, so muss bspw. Ihr behandelnder Arzt Ihre Behandlungswünsche kennen: Sollen lebenserhaltende Maßnahmen erfolgen und wenn ja, welche?
Hier wird die Patientenverfügung wichtig.
Aber auch Ihr Partner oder eine Vertrauensperson, die sich um Ihre Rechtsangelegenheiten kümmern soll, muss wissen, was zu tun ist. Können dringende Rechnungen beglichen werden, Erklärungen wirksam abgegeben werden? Muss möglicherweise eine Betreuung eingesetzt werden?
Eine Vorsorgevollmacht ist hier dringend anzuraten.
Sind Kinder vorhanden, kommt dem Thema Sorgerecht besondere Bedeutung zu. Wer soll sich um die nicht volljährigen Kinder kümmern? Sollen dafür bestimmte Vorgaben aufgestellt werden?
Eine Sorgerechtsverfügung ist im Kindesinteresse nahezu unverzichtbar.
Oft heißt es: „Dafür bin ich doch verheiratet!“. Vielfach ist hierbei unbekannt, dass die Ehe gerade keine allgemeingültige Vollmacht füreinander darstellt.
Die Beispiele zeigen, dass ein Rundum-Sorglos-Paket Sinn macht. Eine solche umfassende Lösung bieten wir Ihnen an und haben dafür unser Vorsorgepaket erstellt. Es besteht aus mehreren einzelnen Bausteinen. Die Bausteine sind einzeln buchbar, falls Sie bereits teilweise Vorsorge getroffen haben oder falls Ihnen nur ein Teilbereich der Vorsorge aktuell wichtig ist.
Die Bausteine unterscheiden und berücksichtigen jeweils den Standard-Fall und die Ansprüche nach individuellen Lösungen nach eingehender individueller Beratung. Die Standard-Lösungen sind für „jedermann“ und äußerst günstig: Einzelne Bausteine sind kostenfrei inklusive, der günstigste Baustein kostet 19,00 EUR inkl. MWSt.
Haben Sie solchen individuellen Beratungsbedarf? Wir sind spezialisierte anwaltliche Berater und empfehlen grds. eine persönliche Beratung, da nur im persönlichen Gespräch auf alle Ihre Wünsche und individuellen Besonderheiten eingegangen werden kann. Wer sich angesprochen fühlt, der wählt die individuelle Beratung. Hier erörtern wir mit Ihnen eingangs, welche Kosten im konkreten Fall entstehen würden.